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Gefahrstoffe am Arbeitsplatz

Gemäß Gefahrstoffverordnung unterliegen Arbeitsplätze, an denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, einer Ermittlungs- und Überwachungspflicht. Daher ist überall dort, wo in der Luft am Arbeitsplatz ein gefährlicher Stoff freigesetzt wird, eine Arbeitsbereichsanalyse gemäß TRGS 402 und DIN EN 689 durchzuführen. Wenn ein Betreiber derartige Untersuchungen nicht selbst durchführen kann, wendet er sich an eine geeignete außerbetriebliche Messstelle.