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Unsere Leistungen zum Erschütterungs­schutz

Wir sind nach § 29 b BImSchG bekannt gegebene Stelle zur Ermittlung Erschütterungen. Ob Unternehmen, öffentliche Auftraggeber oder Privatpersonen, wir prognostizieren, messen und beurteilen zu Ihrem Anliegen.

Steinbruchgelände

Erschütterungsgutachten

Eine verbindliche Rechtsvorschrift zur Konkretisierung des Begriffs der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen existiert nicht. Im Verwaltungsverfahren wird in der Regel den „Hinweisen zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen“ des Länderausschusses für Immissionsschutz gefolgt. Danach können die in den dort aufgeführten Normen (DIN 4150-2 und DIN 4150-3) definierten Anhaltswerte zur Konkretisierung des Begriffs der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen herangezogen werden. Bei Unterschreitung dieser Anhaltswerte sind in der Regel keine negativen Einwirkungen von Erschütterungen auf Menschen sowie keine Verminderung des Gebrauchswertes von Gebäuden zu erwarten.

Wir unterstützen Sie durch Erschütterungsgutachten bei der Neuerrichtung oder Änderung von gewerblichen Anlagen wie Steinbrüchen, während der Konzeptionierung des Bauablaufes von Baustellen und im Zuge der Genehmigungsphase von Bauvorhaben (insbesondere Wohnnutzungen in unmittelbarer Nähe zu Schienenverkehrswegen).

Unsere Dienstleistungen für Erschütterungs­gutachten:

  • Ermittlung von Ausbreitungsparametern durch Messung (Probesprengungen)
  • Berechnung und Beurteilung der zu erwartenden Erschütterungseinwirkungen in der Nachbarschaft
  • Ermittlung der an einem geplanten Bauvorhaben insbesondere durch Verkehr hervorgerufenen Erschütterung
Erschütterungsaufnehmer

Messung von Erschütterungen

Bei Sprengungen, bei Bau- und Abbrucharbeiten und im Verkehr entstehen Erschütterungen. Sie können Schäden an Gebäuden und erhebliche Belästigungen von Menschen hervorrufen. Die Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen erfolgt anhand von Anhaltswerten für Erschütterungseinwirkungen auf Menschen (DIN 4150-2) bzw. auf Gebäude (DIN 4150-3).
Erschütterungsmessungen haben das Ziel, auftretende Erschütterungen zu erfassen, beweistechnisch zu dokumentieren und die Einhaltung der Anhaltswerte zu überwachen.

Wir sind nach § 29 b BImSchG bekannt gegebene Stelle zur Ermittlung von Erschütterungen und die LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für die Ermittlung von Erschütterungen akkreditiert.

Wir unterstützen Sie durch Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 im Umfeld von gewerblichen Anlagen, Baustellen und Verkehrswegen.

Unsere Dienstleistungen bei Erschütterungs­messungen:

  • Kurz- und Langzeitüberwachung der Erschütterungssituation zur Beweissicherung
  • SMS oder Email-Benachrichtigung bei der Überschreitung von definierten Schwellenwerten während der Langzeitüberwachung von Baustellen
  • Beurteilung der Erschütterungen nach DIN 4150

Beispielprojekte:

  • Ausgangslage: Im Zuge der geplanten Erweiterung der Abbaufläche eines Steinbruchs sollten auf Veranlassung des Betreibers die in der Nachbarschaft des Steinbruches zu erwartenden Sprengerschütterungen ermittelt werden.
  • Unsere Leistung: Ermittlung der maßgeblichen Immissionsorte, Immissionsprognose der Sprengerschütterungen nach DIN 4150-1, Beurteilung der einwirkenden Erschütterungen auf bauliche Anlagen (DIN 4150-3) sowie auf Menschen in Gebäuden (DIN 4150-2), Zusammenfassung als schriftliches Gutachten
  • Ergebnis: Das Erschütterungsgutachten zeigte, dass sich in der Nachbarschaft keine unzulässigen Erschütterungsimmissionen ergeben. Die Festsetzung eines maximalen Sprengstoffeinsatzes pro Zündzeitstufe wurde empfohlen.

  • Ausgangslage: In einem Industriebetrieb waren Rückbauarbeiten einer stillgelegten Anlage durch einen externen Bauunternehmer geplant. Für den Zeitraum der Rückbauarbeiten sollte ein Erschütterungsmonitoring an benachbarten Betriebsanlagen durchgeführt werden.
  • Unsere Leistung: Durchführung des Erschütterungsmonitorings an zwei Immissionsorten, E-Mail-Benachrichtigung bei Überschreitung des definierten Schwellenwertes, Abschließende Beurteilung der aufgetretenen Erschütterungen
  • Ergebnis: Die Anhaltewerte zur Beurteilung der Wirkung von kurzzeitigen Erschütterungen auf gewerblich genutzte Bauten nach DIN 4150-3 wurden stets unterschritten. Schäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes der angrenzenden Betriebsanalgen, deren Ursache auf Erschütterungen zurückzuführen wäre, konnten ausgeschlossen werden.

  • Ausgangslage: Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid zur Erweiterung eines Steinbruches wurde die Durchführung einer Erschütterungsmessung nach Beginn der Sprengarbeiten im neuen Abbauabschnitt gefordert.
  • Unsere Leistung: Durchführung der Erschütterungsmessungen, Beurteilung der einwirkenden Erschütterungen auf bauliche Anlagen (DIN 4150-3) sowie auf Menschen in Gebäuden (DIN 4150-2), Zusammenfassung als schriftlicher Messbericht
  • Ergebnis: Die Erschütterungsmessungen zeigten, dass die Anhaltewerte zur Beurteilung der Wirkung von kurzzeitigen Erschütterungen an den Immissionsorten eingehalten wurden.

Kontakt:

Tobias Hübschmann

Tobias Hübschmann
B.Eng. (FH)

Tel.: +49 (0) 911 12 076 467
E-Mail: tobias.huebschmann@lga-umwelt.de
Fachgebiete: Lärm- und Erschütterungsschutz