
Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber in den §§ 3 und 5 dazu, arbeitsbedingte Gefährdungen systematisch zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten umzusetzen. Speziell für die Bereiche Lärm und Vibrationen wird diese Vorgabe durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm-VibrationsArbSchV) rechtlich präzisiert.
Gemäß §§ 3 und 4 dieser Verordnung muss die auftretende Lärmexposition nach dem aktuellen Stand der Technik (TRLV Lärm) ermittelt werden, um das Einhalten der gesetzlichen Auslösewerte zu überprüfen und bei Bedarf direkt die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Wir unterstützen Sie durch Messungen zur Ermittlung der Lärmexposition am Arbeitsplatz.
Unsere Dienstleistungen bei der Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz:

Lärmprognose in Arbeitsräumen
Um den negativen Auswirkungen des Lärms am Arbeitsplatz zu begegnen und Beschäftigte vor unnötig hohen Belastungen zu schützen, wurde die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (Lärm-VibrationsArbSchV) erlassen und mit den Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV (TRLV Lärm) konkretisiert.
Bei der Planung neuer oder der Renovierung bestehender Fertigungsstätten sollten frühzeitig die zu erwartende Lärmsituation und ggf. notwendige Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden.
Werden Lärmprobleme rechtzeitig erkannt, lassen sich geeignete Lärmminderungsmaßnahmen finden, z. B. durch Abschirmung oder Kapselung von Lärmquellen, Beschaffung von geräuschärmeren Maschinen oder durch raumakustische Maßnahmen. In der Planungsphase lassen sich derartig gezielte Maßnahmen in der Regel mit geringem zusätzlichen Aufwand realisieren.
Wir unterstützen Sie durch die Berechnung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen.
Unsere Dienstleistungen für Lärmprognosen in Arbeitsräumen:
Beispielprojekte:
Kontakt:

Tobias Hübschmann
B.Eng. (FH)
Tel.: +49 (0) 911 12 076 467
E-Mail:
Fachgebiete: Lärm- und Erschütterungsschutz