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Messung am Arbeitsplatz

Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber in den §§ 3 und 5 dazu, arbeitsbedingte Gefährdungen systematisch zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten umzusetzen. Speziell für die Bereiche Lärm und Vibrationen wird diese Vorgabe durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm-VibrationsArbSchV) rechtlich präzisiert.

Gemäß §§ 3 und 4 dieser Verordnung muss die auftretende Lärmexposition nach dem aktuellen Stand der Technik (TRLV Lärm) ermittelt werden, um das Einhalten der gesetzlichen Auslösewerte zu überprüfen und bei Bedarf direkt die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Wir unterstützen Sie durch Messungen zur Ermittlung der Lärmexposition am Arbeitsplatz.

Unsere Dienstleistungen bei der Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz:

  • Arbeitsplatz- & Tätigkeitsanalyse: Arbeitsanalyse und Analyse der räumlichen Verhältnisse zur Vorbereitung einer Geräuschmessung
  • Lärmmessung: Durchführung von Geräuschmessungen an Arbeitsplätzen
  • Expositionsberechnung: Auswertung, Berechnung und Beurteilung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz
  • Betriebliche Lärmkataster: Erstellen von betrieblichen Lärmkatastern
Arbeitsraum

Lärmprognose in Arbeitsräumen

Um den negativen Auswirkungen des Lärms am Arbeitsplatz zu begegnen und Beschäftigte vor unnötig hohen Belastungen zu schützen, wurde die Lärm- und Vibrations­arbeitsschutz­verordnung (Lärm-VibrationsArbSchV) erlassen und mit den Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV (TRLV Lärm) konkretisiert.
Bei der Planung neuer oder der Renovierung bestehender Fertigungs­stätten sollten frühzeitig die zu erwartende Lärmsituation und ggf. notwendige Lärmschutz­maßnahmen berücksichtigt werden.

Werden Lärmprobleme rechtzeitig erkannt, lassen sich geeignete Lärmminderungs­maßnahmen finden, z. B. durch Abschirmung oder Kapselung von Lärmquellen, Beschaffung von geräuschärmeren Maschinen oder durch raumakustische Maßnahmen. In der Planungsphase lassen sich derartig gezielte Maßnahmen in der Regel mit geringem zusätzlichen Aufwand realisieren.

Wir unterstützen Sie durch die Berechnung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen.

Unsere Dienstleistungen für Lärmprognosen in Arbeitsräumen:

  • Schallausbreitungsmessung: Messung der Schallausbreitung in bestehenden Industriehallen, Arbeitsräumen oder Werkshallen
  • Prognoseberechnungen: Berechnung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen nach VDI 3760
  • Raumakustische Kennwerte: Ermittlung von Kennwerten zur Beurteilung der raumakustischen Qualität
  • Arbeitsplatz-Prognose: Berechnung der zu erwartenden Geräuschimmissionen an Arbeitsplätzen
  • Schallschutz-Konzepte: Hinweise zu raumakustischen Maßnahmen

Beispielprojekte:

  • Ausgangslage: In der Produktion eines Betriebs in der Getränkeindustrie sollten ortsbezogene Lärmexpositionspegel für bestehende Arbeitsplätze ermittelt werden.
  • Unsere Leistung: Durchführung von Lärmmessungen an den Arbeitsplätzen, Ermittlung der ortsbezogenen Lärmexpositionspegel, Vergleich der Lärmexpositionspegel mit den Auslösewerten der LärmVibrationsArbSchV, Darstellung als Lärmkataster
  • Ergebnis: Aktualisiertes Lärmkataster für den Betrieb als rechtssichere Grundlage für den Arbeitsschutz.

  • Ausgangslage: Aufgrund eines Firmenumzugs war geplant, die vorhandenen Betriebsanlagen in eine andere, bestehende Produktionshalle zu verlegen. Vorab sollten die an den zukünftigen Arbeitsplätzen hervorgerufenen Lärmimmissionspegel prognostiziert werden.
  • Unsere Leistung: Ermittlung der Schallleistung der Betriebsanlagen durch Messung, Aufbau eines 3D-Berechnungsmodells, Berechnung der Lärmimmissionspegel, Vorschläge von raumakustischen Maßnahmen, Darstellung in einem schriftlichen Gutachten
  • Ergebnis: Die Lärmprognose zeigte auf, dass die oberen Auslösewerte der LärmVibrationsArbSchV an den zukünftigen Arbeitsplätzen überschritten werden. Raumakustische Maßnahmen zur Verminderung der Lärmimmissionspegel wurden aufgezeigt.

Kontakt: