Menü Schließen
Brech- und Siebanlage

Lärmgutachten im Rahmen des BImSchG

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie der Umwelt insgesamt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm.

Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche wird in der TA Lärm durch gebietsbezogene Immissionsrichtwerte konkretisiert. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 der TA Lärm nicht überschreitet.

Wir unterstützen Sie durch Lärmschutzgutachten bei der Neuerrichtung oder Änderung von gewerblichen Anlagen im Geltungsbereich der TA Lärm.

Unsere Dienstleistungen zu genehmigungs­bedürftigen Anlagen:

  • Behördenmanagement: Übernahme der Kommunikation und Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde
  • Emissionskontingentierung: Berechnung zulässiger Immissionsrichtwertanteile ausgehend von den Vorgaben der rechtsverbindlichen Bauleitplanung
  • Datenerhebung vor Ort: Durchführung flexibler Vor-Ort-Termine zur Ermittlung von Emissionsdaten
  • Akustische Modellierung: Aufbau digitaler Berechnungsmodelle für Ihre Anlage
  • Prognoseberechnungen: Ermittlung der Beurteilungspegel für die Tag- und Nachtzeit an den maßgeblichen Immissionsorte
  • Lärmsanierungskonzept: Ausarbeitung von Vorschlägen zur Lärmminderung
Emissionsmessung Gewerbebetrieb

Lärmgutachten für Gewerbebetriebe

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie der Umwelt insgesamt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm.

Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche wird in der TA Lärm durch gebietsbezogene Immissionsrichtwerte konkretisiert. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 der TA Lärm nicht überschreitet.

Wir unterstützen Sie durch Lärmschutzgutachten bei der Neuerrichtung oder Änderung von gewerblichen Anlagen im Geltungsbereich der TA Lärm.

Unsere Dienstleistungen für Gewerbebetriebe:

  • Behördenmanagement: Übernahme der Kommunikation und Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde
  • Emissionskontingentierung: Berechnung zulässiger Immissionsrichtwertanteile ausgehend von den Vorgaben der rechtsverbindlichen Bauleitplanung
  • Datenerhebung vor Ort: Durchführung flexibler Vor-Ort-Termine zur Ermittlung von Emissionsdaten
  • Akustische Modellierung: Aufbau digitaler Berechnungsmodelle für Ihre Anlage
  • Prognoseberechnungen: Ermittlung der Beurteilungspegel für die Tag- und Nachtzeit an den maßgeblichen Immissionsorte
  • Lärmsanierungskonzept: Ausarbeitung von Vorschlägen zur Lärmminderung
Bauplan

Lärmschutzgutachten in der Baugenehmigungsphase

Für die Erteilung einer Baugenehmigung kann die Vorlage eines Lärmschutz­gutachtens erforderlich sein. Unabhängig von der Lage des Bauvorhabens im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse einzuhalten. Das heißt, das Bauvorhaben darf weder schädlichen Geräusch­immissionen ausgesetzt sein, noch dürfen von ihm schädliche Geräusch­immissionen hervorgerufen werden.

Unter bestimmten Umständen sind für einen ausreichenden Schutz gegen Außenlärm Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile zu stellen, welche die die Mindestanforderungen der DIN 4109-1 (als Technische Baubestimmung eingeführt) überschreiten. Diese Anforderungen sind ausgehend von den örtlichen Verhältnissen zu ermitteln und deren Einhaltung ist anhand der konkreten Bauausführungsplanung nachzuweisen.

Wir unterstützen Sie durch Lärmschutzgutachten und Schallschutznachweisen für Ihr Bauvorhaben.

Unsere Dienstleistungen für Baugenehmigungs­verfahren:

  • Prognoseberechnungen: Ermittlung der auf Ihr Bauvorhaben einwirkenden Geräuschimmissionen (z. B. durch Straßen-, Schienen-, Luftverkehr, Industrie/Gewerbe, Sportanlagen)
  • Außenlärmpegel: Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109
  • Schallschutznachweis: Berechnung des gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes unter Berücksichtigung der geplanten Bauausführung der Außenbauteile
  • Schallschutzoptimierung: Dimensionierung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen am Bauvorhaben
Ausschnitt eines Bebauungsplan

Lärmgutachten für die Bauleitplanung

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes, insbesondere umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen.

Lärmschutz ist in der Bauleitplanung aufgrund des vielerorts dichten Verkehrswegenetzes und der damit einhergehenden hohen Lärmbelastung sowie des Bestandes von gewerblichen Anlagen und Sport- und Freizeitanlagen einerseits und bestehenden oder geplanten Wohngebieten andererseits eine herausfordernde Aufgabe.

Wir unterstützen Sie durch Schallschutzgutachten im Zuge der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, Einbeziehungs- und Ortsabrundungssatzungen.

Unsere Dienstleistungen für die Bauleitplanung:

  • Prognoseberechnungen: Ermittlung der im Plangebiet zu erwartenden Geräuschimmissionen, hervorgerufen durch die verschiedenen Lärmarten (Verkehr-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm)
  • Schutzbedürftigkeitsanalyse: Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Hinblick auf schutzbedürftige Nutzungen innerhalb des Plangebietes
  • Konfliktvermeidung: Ermittlung der außerhalb des Plangebiets zu erwartenden Geräuschimmissionen, hervorgerufen durch die gewerbliche Nutzung im Plangebiet
  • Textliche Festsetzungen: Ausarbeitung von Vorschlägen für planerische und textliche Festsetzungen zum Lärmschutz im Bebauungsplan
  • Geräuschkontingentierung: Ausarbeitung von Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung durch Geräuschkontingentierung nach DIN 45691
großes Industriegebiet

Gutachten zur Lärmsanierung

Im Zuge der Erweiterungen oder wesentlichen Änderungen von Gewerbe­betrieben oder bei Überschreitungen der zulässigen Immissions­richtwerte in der Nachbarschaft durch den bestehenden Betrieb können Maßnahmen zur Verringerung der Geräusch­immissionen an den Bestands­anlagen erforderlich werden.

Grundsätzlich soll die Lärmsanierung dem Prinzip folgen, bevorzugt die Lärmminderungsmaßnahmen auszuführen, die bei geringstem Aufwand den höchsten Effekt erwarten lassen. Das heißt, dass neben der Auswirkung auf die Geräusch­immissionen in der Nachbarschaft auch der wirtschaftliche Aufwand zumindest in grober Schätzung berücksichtigt wird.

Wir unterstützen Sie durch schalltechnische Untersuchungen zur Lärmsanierung in Ihrem Gewerbebetrieb.

Unsere Dienstleistungen zur Lärmsanierung:

  • Schallquellenanalyse: Detaillierte Analyse der Ist-Situation mit getrennter Darstellung aller relevanten Schallquellen getrennt nach ihrer Art (z. B. technische Schallquellen, Werk- und Lieferverkehr sowie Parkplätze)
  • Sanierungskonzept: Festlegung erforderlicher Maßnahmen zur Einhaltung der jeweils zulässigen Immissionsrichtwertanteile unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen
Baustelle

Weitere Lärmgutachten

Einige Lärmquellen sind vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen. Hierzu zählen beispielsweise Baustellen, Sport- und Freizeitanlagen, Schieß­anlagen, Anlagen für soziale Zwecke, Verkehrswege sowie Groß­veranstaltungen. Für diese Bereiche gelten eigenständige, gesetzlich verankerte Beurteilungs­verfahren.

Wir decken den kompletten Bereich des Lärmschutzes ab und unterstützen Sie durch die Erstellung aller erforderlichen Schallschutzgutachten.

Unsere weiteren Dienstleistungen im Bereich des Lärm­schutzes:

  • Baulärmprognose: Erstellung von Schallimmissionsprognosen für den Betrieb von Baustellen gemäß AVV Baulärm
  • Lärmminderungskonzepte: Ausarbeitung von Lärmminderungskonzepten für Baustellen (z. B. Auswahl geräuscharmer Baumaschinen, optimierte Bauverfahren, zeitliche Strukturierung von Betriebszeiten der Baumaschinen)
  • Sport- und Freizeitlärm: Gutachten für Sport- und Freizeitanlagen nach der 18. BImSchV
  • Schießanlagen: Gutachten für Schießanlagen nach VDI 3745
  • Verkehrslärm: Gutachten für den Bau oder die wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen gemäß 16. BImSchV
  • Passiver Schallschutz: Gutachten zur Feststellung des Anspruch auf passiven Lärmschutzes nach der 24. BImSchV

Beispielprojekte:

  • Ausgangslage: Für die Baugenehmigung eines Palettenlagers mit Sortieranlage in der Nähe eines Wohnhauses forderte die Behörde den Nachweis über die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
  • Unsere Leistung: Abstimmung des Gutachtenumfangs mit der Genehmigungsbehörde, Aufbau eines 3D-Berechnungsmodells, Berechnung des Beurteilungspegels nach TA-Lärm, Zusammenfassung als schriftliches Gutachten
  • Ergebnis: Das Lärmgutachten zeigte auf, dass bei Einsatz von Sandwichelementen mit Mineralwollkern sowie dem Einsatz von E-Staplern im Freien, die zulässigen Immissionsrichtwerte sicher eingehalten werden. Die Baugenehmigung wurde erteilt.

  • Ausgangslage: Vor dem Kauf eines Grundstückes innerhalb eines Gewerbegebietes mit Geräuschkontingentierung für den Betrieb eines Großbatteriespeichers sollte überprüft werden, ob die Einhaltung der sich aus der Geräuschkontingentierung ergebenden Immissionsrichtwertanteile bei Betrieb des Großbatteriespeichers zu erwarten ist
  • Unsere Leistung: Ermittlung der zulässigen Immissionsrichtwertanteile ausgehend von den Vorgaben der rechtsverbindlichen Bauleitplanung (Geräuschkontingentierung), Aufbau eines 3D-Berechnungsmodells, Berechnung des Beurteilungspegels nach TA-Lärm, Zusammenfassung als schriftliches Gutachten
  • Ergebnis: Das Lärmschutzgutachten zeigte auf, dass mit gezielten Lärmschutzwänden, Geräuschreduktions-Kits, Leistungsreduktion zur Nachtzeit und Ausrichtung der Batteriespeicher, die zulässigen Immissionsrichtwertanteile bei Betrieb des Großbatteriespeichers sicher eingehalten werden.

  • Ausgangslage: Im Zuge einer Bebauungsplanänderung soll ein bereits beplantes Gebiet in ein „allgemeines Wohngebiet“ umgewandelt werden
  • Unsere Leistung: Ermittlung der im Plangebiet von Schienenverkehr hervorgerufenen Geräuschimmissionen, Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen in Hinblick auf die Gebietsausweisung nach DIN 18005, Ausarbeitung von Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorschläge für Festsetzungen zum Lärmschutz, Zusammenfassung als schriftliches Gutachten
  • Ergebnis: Das Lärmgutachten zeigte auf, dass sich ein Teilbereich des Plangebiets im Lärmpegelbereich V befindet. Die Außenwohnbereiche sind deshalb durch bauliche Schallschutzmaßnahmen vor Lärm zu schützen. Die Einhaltung der erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile schutzbedürftiger Nutzungen im Baugenehmigungsverfahren sind entsprechend DIN 4109-2 nachzuweisen.

  • Ausgangslage: Nachdem durch eine Messung die vom Gesamtbetrieb der BImSchG-Anlage ausgehenden Geräuschimmissionen ermittelt und hierbei eine Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft festgestellt wurde, wurde von der Genehmigungsbehörde die Durchführung einer Lärmsanierung gefordert.
  • Unsere Leistung: emissionsseitige Messungen der bestehenden Schallquellen, Aufbau eines 3D-Berechnungsmodells, Ermittlung der maßgeblich den Beurteilungspegel bestimmenden Schallquellen, Ausarbeitung einer Sanierungsstrategie mit Vorschlag von Lärmminderungsmaßnahmen, Zusammenfassung als schriftliches Gutachten
  • Ergebnis: Das Lärmgutachten zeigte auf, dass sich durch Lärmminderungsmaßnahmen an fünf Quellen (Einbau von Schalldämpfern, Nachtabsenkung, Gerätetausch) der Beurteilungspegel an den kritischen Immissionsorten um 2 dB reduzieren lässt. Die prognostizierte Lärmminderung konnte bei erneuter Messung des Gesamtbetriebs an den Immissionsorten bestätigt werden.

  • Ausgangslage: Für die Baugenehmigung eines Apartmenthauses forderte die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten. Ziel war die Ermittlung der am Bauvorhaben zu erwartenden Außenlärmpegel sowie der Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße (R’w,ges).
  • Unsere Leistung: Berechnung der Beurteilungspegel für die verschiedenen Lärmquellen (Straßen- und Schienenverkehr sowie Gewerbelärm), Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109-2, Ermittlung der erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße (R’w,ges), Erstellung eines Schallschutznachweises unter Berücksichtigung der geplanten Bauausführungen der Außenbauteile.
  • Ergebnis: Das Lärmgutachten zeigte auf, dass die am Bauvorhaben erforderlichen gesamt bewerteten Bau-Schalldämm-Maße die Mindestanforderungen der DIN 4109-1 überstiegen. Im anschließenden Schallschutznachweis wurde die Einhaltung der Anforderungen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) erbracht. Hierzu wurden für die eingesetzten Bauelemente (wie Fenster, Rollladenkästen und Komfortlüftungen) die mindestens zu erreichenden bewerteten Bau-Schalldämm-Maße definiert.

Kontakt: