
Lärmgutachten im Rahmen des BImSchG
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie der Umwelt insgesamt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm.
Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche wird in der TA Lärm durch gebietsbezogene Immissionsrichtwerte konkretisiert. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 der TA Lärm nicht überschreitet.
Wir unterstützen Sie durch Lärmschutzgutachten bei der Neuerrichtung oder Änderung von gewerblichen Anlagen im Geltungsbereich der TA Lärm.
Unsere Dienstleistungen zu genehmigungsbedürftigen Anlagen:

Lärmgutachten für Gewerbebetriebe
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie der Umwelt insgesamt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm.
Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche wird in der TA Lärm durch gebietsbezogene Immissionsrichtwerte konkretisiert. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 der TA Lärm nicht überschreitet.
Wir unterstützen Sie durch Lärmschutzgutachten bei der Neuerrichtung oder Änderung von gewerblichen Anlagen im Geltungsbereich der TA Lärm.
Unsere Dienstleistungen für Gewerbebetriebe:

Lärmschutzgutachten in der Baugenehmigungsphase
Für die Erteilung einer Baugenehmigung kann die Vorlage eines Lärmschutzgutachtens erforderlich sein. Unabhängig von der Lage des Bauvorhabens im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse einzuhalten. Das heißt, das Bauvorhaben darf weder schädlichen Geräuschimmissionen ausgesetzt sein, noch dürfen von ihm schädliche Geräuschimmissionen hervorgerufen werden.
Unter bestimmten Umständen sind für einen ausreichenden Schutz gegen Außenlärm Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile zu stellen, welche die die Mindestanforderungen der DIN 4109-1 (als Technische Baubestimmung eingeführt) überschreiten. Diese Anforderungen sind ausgehend von den örtlichen Verhältnissen zu ermitteln und deren Einhaltung ist anhand der konkreten Bauausführungsplanung nachzuweisen.
Wir unterstützen Sie durch Lärmschutzgutachten und Schallschutznachweisen für Ihr Bauvorhaben.
Unsere Dienstleistungen für Baugenehmigungsverfahren:

Lärmgutachten für die Bauleitplanung
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes, insbesondere umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen.
Lärmschutz ist in der Bauleitplanung aufgrund des vielerorts dichten Verkehrswegenetzes und der damit einhergehenden hohen Lärmbelastung sowie des Bestandes von gewerblichen Anlagen und Sport- und Freizeitanlagen einerseits und bestehenden oder geplanten Wohngebieten andererseits eine herausfordernde Aufgabe.
Wir unterstützen Sie durch Schallschutzgutachten im Zuge der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, Einbeziehungs- und Ortsabrundungssatzungen.
Unsere Dienstleistungen für die Bauleitplanung:

Gutachten zur Lärmsanierung
Im Zuge der Erweiterungen oder wesentlichen Änderungen von Gewerbebetrieben oder bei Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft durch den bestehenden Betrieb können Maßnahmen zur Verringerung der Geräuschimmissionen an den Bestandsanlagen erforderlich werden.
Grundsätzlich soll die Lärmsanierung dem Prinzip folgen, bevorzugt die Lärmminderungsmaßnahmen auszuführen, die bei geringstem Aufwand den höchsten Effekt erwarten lassen. Das heißt, dass neben der Auswirkung auf die Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft auch der wirtschaftliche Aufwand zumindest in grober Schätzung berücksichtigt wird.
Wir unterstützen Sie durch schalltechnische Untersuchungen zur Lärmsanierung in Ihrem Gewerbebetrieb.
Unsere Dienstleistungen zur Lärmsanierung:

Weitere Lärmgutachten
Einige Lärmquellen sind vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen. Hierzu zählen beispielsweise Baustellen, Sport- und Freizeitanlagen, Schießanlagen, Anlagen für soziale Zwecke, Verkehrswege sowie Großveranstaltungen. Für diese Bereiche gelten eigenständige, gesetzlich verankerte Beurteilungsverfahren.
Wir decken den kompletten Bereich des Lärmschutzes ab und unterstützen Sie durch die Erstellung aller erforderlichen Schallschutzgutachten.
Unsere weiteren Dienstleistungen im Bereich des Lärmschutzes:
Beispielprojekte:
Kontakt:

Tobias Hübschmann
B.Eng. (FH)
Tel.: +49 (0) 911 12 076 467
E-Mail:
Fachgebiete: Lärm- und Erschütterungsschutz