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Lärmmessstelle

Angeordnete Lärmmessung nach Bescheid

In Genehmigungsbescheiden (bau- oder immissionsschutzrechtlich) für gewerbliche Anlagen wird häufig eine Abnahmemessung nach der Inbetriebnahme der Anlage gefordert. Diese Messungen sind nach der TA Lärm auszuführen und auszuwerten und dürfen nur von nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Messtellen durchgeführt werden.

Wir sind nach § 29 b BImSchG bekannt gegebene Stelle zur Ermittlung von Geräuschen und unser Unternehmen ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für die Ermittlung von Geräuschen akkreditiert.

Wir unterstützen Sie durch Messungen zum Nachweis der Einhaltung von Auflagen und/oder Nebenbestimmungen in Ihrer Genehmigung.

Unsere Dienstleistungen für angeordnete Messungen:

  • Messung an betroffenen Schutzobjekten: Durchführung von Schallpegelmessungen an relevanten Immissionsorten und Berechnung des Beurteilungspegels
  • Ersatzmesspunkt-Verfahren: Durchführung von Schallpegelmessungen an Ersatzmesspunkten und Berechnung des Beurteilungspegels an den relevanten Immissionsorten
  • Quellnahe Messung: Durchführung von Schallpegelmessungen im Nahbereich der Schallquellen und Berechnung des Beurteilungspegels an den relevanten Immissionsorten
  • Überprüfung sonstiger Auflagen zum Lärmschutz: Ermittlung von Schallleistungspegeln, Innenpegeln und Bau-Schalldämm-Maßen
  • Messbericht: Erstellung eines TA Lärm konformen Messberichtes
Lärmmessstelle Windkraftanlage

Lärmmessung von Windkraftanlagen

In immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheiden für Windenergieanlagen wird in der Regel eine Abnahmemessung nach der Inbetriebnahme der Anlage gefordert. WEA stellen insbesondere aufgrund der Höhe der Schallquelle über dem Boden und ihrer windgeschwindigkeits­abhängigen Schallemissionen besondere Anforderungen an schalltechnische Messungen.

Die Immissionsmessung einer Windenergieanlage ist nach TA Lärm durchzuführen. In der Regel kann eine ausreichende Datengrundlage nur durch eine Langzeitmessung (größer 4 Wochen) gewonnen werden. Für die zielführende Auswertung der Messwerte werden zusätzlich die Technischen Richtlinien für Windenergieanlagen, Teil 1 (FGW TR 1) beachtet, um windgeschwindigkeitsabhängige Beurteilungspegel zu bilden.

Wir unterstützen Sie durch Messungen zur Ermittlung der Geräuschimmissionen von Windenergieanlagen.

Unsere Dienstleistungen für Windenergieanlagen:

  • Langzeitmessung an betroffenen Schutzobjekten: Durchführung von Schallpegelmessungen an relevanten Immissionsorten und Berechnung des windgeschwindigkeitsabhängigen Beurteilungspegels
  • Ersatzmesspunkt-Verfahren: Durchführung von Schallpegelmessungen an Ersatzmesspunkten und Berechnung des windgeschwindigkeitsabhängigen Beurteilungspegels an den relevanten Immissionsorten
  • Messbericht: Erstellung eines TA Lärm konformen Messberichtes
Bühne eines Festivals

Lärmmessung von Sport- und Freizeitanlagen

Neben Sportanlagen können auch Freizeitanlagen (z. B. Freizeitparks, Erlebnisbädern, Zirkussen, Musikbühnen im Freien) zu schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche führen. In Bayern wird zur Beurteilung der zu erwartenden bzw. tatsächlichen Geräuschimmissionen infolge des Betriebs von Sport- und Freizeitanlagen die Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV herangezogen.

Die Ermittlung der Geräusch­immissionen kann nach der 18. BImSchV auch durch Messung erfolgen.

Wir unterstützen Sie durch Messungen zur Ermittlung der Geräuschimmissionen von Sport- und Freizeitanlagen.

Unsere Dienstleistungen für Sport- und Freizeitanlagen:

  • Veranstaltungs-Monitoring: Durchführung von Messkampagnen während dem Betrieb von Großveranstaltungen wie z. B. Festivals
  • Messung an betroffenen Schutzobjekten: Durchführung von Schallpegelmessungen an relevanten Immissionsorten und Berechnung des Beurteilungspegels
  • Messbericht: Erstellung eines 18. BImSchV konformen Messberichtes
Baustelle

Baulärmmessungen/-monitoring

Betreiber von Baustellen sind in vielen Fällen angehalten nachzuweisen, dass sich die baustellenbedingten Geräuschimmissionen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der jeweilig festgesetzten Auflagen bewegen.

Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) beurteilt.

Wir unterstützen Sie durch baubegleitende Lärmmessungen während Ihres Bauvorhabens.

Unsere Dienstleistungen für den Betrieb von Baustellen:

  • Gezielte Messkampagnen: Durchführung von Messkampagnen während der aus schalltechnischer Sicht kritischsten Bauphasen (z. B. bei Abbruch-, Ramm- oder Bohrarbeiten)
  • Kontinuierliches Lärmmonitoring: Einrichtung einer Dauermessstation zur Ermittlung und Dokumentation der Geräuschimmissionen
  • Messbericht: Analyse und Auswertung der durchgeführten Messkampagnen nach den Vorgaben der AVV Baulärm
Lärmmessung Brecher

Lärmemissions- und Immissionsmessungen

Abseits von behördlich angeordneten Abnahmemessungen führen wir Emissions- und Immissionsmessungen für die unterschiedlichsten betrieblichen, planerischen und rechtlichen Aufgabenstellungen durch.

Wir unterstützen Sie durch Lärmemissions- und Immissionsmessungen aller Art.

Typische Anwendungsbereiche unserer weiteren Lärmmessungen:

  • Betriebserweiterungen: Messtechnische Begleitung im Zuge von Erweiterungen oder wesentlichen Änderungen Ihres Betriebs
  • Hersteller-Validierung: Unabhängige Überprüfung von Herstellerangaben zur Geräuschemission von neu angeschafften Maschinen und Anlagen
  • Ermittlung der Vorbelastung: Messung der akustischen Vorbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten vor der Umsetzung neuer Bau- oder Gewerbeprojekte
  • Nachbarschaftskonflikte: Beratung, Lärmmessung und Beurteilung bei Nachbarschaftsbeschwerden
  • Lärmsanierung: Messtechnische Begleitung im Zuge von Lärmsanierungskonzepten
  • Lärmquellenkataster: Systematische Ermittlung, digitale Erstellung und kontinuierliche Pflege Ihres betrieblichen Lärmquellenkatasters

Beispielprojekte:

  • Ausgangslage: Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid einer BImSchG-Anlage wurde der Nachweis der prognostizierten Immissionsbeiträge an zwei Immissionsorten durch eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle gefordert.
  • Unsere Leistung: Durchführung der Schallpegelmessungen an den beiden Immissionsorten, Durchführung von Schallpegelmessungen im Nahbereich der Anlage, Ermittlung des Schallleistungspegels, Durchführung einer Ausbreitungsrechnung, Berechnung des Beurteilungspegels nach TA-Lärm, Zusammenfassung als schriftlicher Messbericht
  • Ergebnis: Die Lärmmessungen zeigten, dass das Anlagengeräusch abhängig vom sich täglich/wöchentlich erheblich änderndem Betrieb ist. Es wurde empfohlen Dauerschallmessungen im Nahbereich der Anlage durchzuführen, um die Geräuschimmissionen für die verschiedenen Betriebsszenarien ermitteln zu können. Nach den im Anschluss durchgeführten Dauerschallmessungen, konnte der Nachweis der prognostizierten Immissionsbeiträge erbracht werden.

  • Ausgangslage: Der Betreiber wollte ermitteln, ob durch seinen Tontagebau mit Betriebsanlagen zur Weiterverarbeitung der dort gewonnen Rohstoffe unzulässige Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden
  • Unsere Leistung: Ermittlung der lärmschutztechnischen Anforderungen an den Gesamtbetrieb anhand der immissionsschutz- und bergbaurechtlichen Genehmigungsbescheide, Durchführung von Schallpegelmessungen an Ersatzmesspunkten, Berechnung des Beurteilungspegels nach TA-Lärm, Zusammenfassung als schriftlicher Messbericht
  • Ergebnis: Die Lärmmessung zeigte auf, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten eingehalten werden.

  • Ausgangslage: Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid zweier Windkraftanlage wurde der Nachweis der einzuhaltenden Immissionsrichtwerte durch eine Immissionsmessung gefordert.
  • Unsere Leistung: Durchführung der Schallpegelmessungen an dem relevanten Immissionsort mit einer Dauermessstelle über eine Woche, Auswertung des windgeschwindigkeitsabhängigen Beurteilungspegels mit Fremdgeräuschkorrektur, Vorschläge für Festsetzungen zum Lärmschutz, Zusammenfassung als schriftlicher Messbericht
  • Ergebnis: Die Lärmmessung zeigte auf, dass die zulässigen Immissionsrichtwertanteile für die maximale Rotordrehzahl überschritten wurden. Es wurde eine Begrenzung der maximalen Rotordrehzahl empfohlen.

  • Ausgangslage: Von der Genehmigungsbehörde wurde die Durchführung von Lärmmessungen im Zuge der Bauarbeiten von Hochwasserschutzwänden im angrenzenden Gewerbegebiet gefordert.
  • Unsere Leistung: Durchführung der geforderten Schallpegelmessungen, Ermittlung des Beurteilungspegels nach AVwV Baulärm, Ermittlung des Beurteilungspegels nach TA Lärm (innen), Zusammenfassung als schriftlicher Messbericht
  • Ergebnis: Die Lärmmessungen zeigten auf, dass die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der AVwV Baulärm überschritten wurden. Im benachbarten Büroraum wurde ein Beurteilungspegel ermittelt, bei dem „überwiegend geistige Tätigkeiten“ noch ohne Einschränkungen erfolgen konnten.

  • Ausgangslage: Nach Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen im Betrieb wurde ein erweiterter Teil-Betrieb der Anlage zur Rohstoffverarbeitung zur Nachtzeit angestrebt. Auf Veranlassung des Betreibers sollten die Geräuschimmissionen an einem Immissionsort im Freien sowie in einem benachbarten Wohnhaus (innen) durchgeführt werden, um eine Belästigung durch tieffrequente Geräusche ausschließen zu können.
  • Unsere Leistung: Durchführung der Schallpegelmessungen an den beiden Immissionsorten (Außen und Innen), Ermittlung des Beurteilungspegels nach TA-Lärm, Bewertung der tieffrequenten Geräuschimmissionen nach DIN 45680, Zusammenfassung als schriftlicher Messbericht
  • Ergebnis: Die Lärmmessungen zeigten, dass sich durch den erweiterten Teil-Betrieb der Anlage zur Rohstoffverarbeitung zur Nachtzeit keine schädlichen Umwelteinflüsse in der Nachbarschaft ergaben.

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