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Beurteilung

Gemäß Gefahrstoffverordnung, §§ 6 und 7, unterliegen Arbeitsplätze, an denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, der Ermittlungs- und Überwachungspflicht.

Durch die Stärkung der Arbeitgeberverantwortung im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung durch die Novellierung der Gefahrstoffverordnung ergibt sich ein verstärkter Bedarf an Beratung zur Einstufung der Arbeitsplatzbelastungen, insbesondere auch durch die teilweise ersatzlose Streichung von Schadstoffgrenzwerten.

Wir unterstützen sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen!