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Brech- und Siebanlage

Gutachten im Rahmen des BImSchG

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie der Umwelt insgesamt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm.

Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche wird in der TA Lärm durch gebietsbezogene Immissionsrichtwerte konkretisiert. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 der TA Lärm nicht überschreitet.

Wir unterstützen Sie durch Lärmschutzgutachten bei der Neuerrichtung oder Änderung von gewerblichen Anlagen im Geltungsbereich der TA Lärm.

Unsere Dienstleistungen zu genehmigungs­bedürftigen Anlagen:

  • Übernahme der Kommunikation mit der Genehmigungsbehörde
  • ggf. Berechnung zulässiger Immissionsrichtwertanteile ausgehend von den Vorgaben der rechtsverbindlichen Bauleitplanung (Emissionskontingent)
  • Vor-Ort-Termine
  • Ermittlung der Emissionsdaten
  • Aufbau von Berechnungsmodellen
  • Berechnung der Beurteilungspegel für die Tag- und Nachtzeit für die maßgeblichen Immissionsorte
  • ggf. Ausarbeitung von Vorschlägen zur Lärmminderung
Emissionsmessung Gewerbebetrieb

Gutachten für Gewerbebetriebe

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie der Umwelt insgesamt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm.

Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche wird in der TA Lärm durch gebietsbezogene Immissionsrichtwerte konkretisiert. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 TA der Lärm nicht überschreitet.

Wir unterstützen Sie durch Lärmschutzgutachten bei der Neuerrichtung oder Änderung von gewerblichen Anlagen im Geltungsbereich der TA Lärm.

Unsere Dienstleistungen für Gewerbebetriebe:

  • Übernahme der Kommunikation mit der Genehmigungsbehörde
  • ggf. Berechnung zulässiger Immissionsrichtwertanteile ausgehend von den Vorgaben der rechtsverbindlichen Bauleitplanung
  • Vor-Ort-Termin
  • Ermittlung der Emissionsdaten
  • Aufbau von Berechnungsmodellen
  • Berechnung der Beurteilungspegel für die Tag- und Nachtzeit für die maßgeblichen Immissionsorte
  • ggf. Ausarbeitung von Vorschlägen zur Lärmminderung
Bauplan

Gutachten in der Baugenehmigungsphase

Für die Erteilung einer Baugenehmigung kann die Vorlage eines Lärmschutz­gutachtens erforderlich sein. Unabhängig von der Lage des Bauvorhabens im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse einzuhalten. Das heißt das Bauvorhaben darf weder schädlichen Geräusch­immissionen ausgesetzt sein noch dürfen von ihm schädliche Geräusch­immissionen hervorgerufen werden.

Unter bestimmten Umständen sind für einen ausreichenden Schutz gegen Außenlärm Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile zu stellen, die die Mindestanforderungen der DIN 4109-1 (als Technische Baubestimmung eingeführt) überschreiten. Diese Anforderungen sind ausgehend von den örtlichen Verhältnissen zu ermitteln und deren Einhaltung ist anhand der konkreten Bauausführungsplanung nachzuweisen.

Wir unterstützen Sie durch Lärmschutzgutachten und Schallschutznachweisen für Ihr Bauvorhaben.

Unsere Dienstleistungen für Baugenehmigungs­verfahren:

  • Ermittlung der auf Ihr Bauvorhaben einwirkenden Geräuschimmissionen
  • Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109
  • Berechnung des gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes unter Berücksichtigung der geplanten Bauausführung der Außenbauteile (Schallschutznachweis)
  • ggf. Dimensionierung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen an dem BV
Ausschnitt eines Bebauungsplan

Gutachten für die Bauleitplanung

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes, insbesondere umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen.

Lärmschutz ist in der Bauleitplanung aufgrund des vielerorts dichten Verkehrswegenetztes und der damit einhergehenden hohen Lärmbelastung sowie des Bestandes von gewerblichen Anlagen und Sport- und Freizeitanlagen einerseits und bestehenden oder geplanten Wohngebieten andererseits eine herausfordernde Aufgabe.

Wir unterstützen Sie durch Lärmschutzgutachten im Zuge der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, Einbeziehungs- und Ortsabrundungssatzungen.

Unsere Dienstleistungen für die Bauleitplanung:

  • Ermittlung der im Plangebiet zu erwartenden Geräuschimmissionen, hervorgerufen durch die verschiedenen Lärmarten (Verkehr-, Gewerbe- Sport- und Freizeitlärm)
  • Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Hinblick auf schutzbedürftige Nutzungen innerhalb des Plangebietes
  • Ermittlung der außerhalb des Plangebiets zu erwartenden Geräuschimmissionen, hervorgerufen durch die gewerbliche Nutzung im Plangebiet
  • Ausarbeitung von Vorschlägen für planerische und textliche Festsetzungen zum Lärmschutz im Bebauungsplan
  • Ausarbeitung von Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung (Geräuschkontingentierung nach DIN 45691)
großes Industriegebiet

Gutachten zur Lärmsanierung

Im Zuge der Erweiterungen oder wesentlichen Änderungen von Gewerbe­betrieben oder bei Überschreitungen der zulässigen Immissions­richtwerte in der Nachbarschaft durch den bestehenden Betrieb können Maßnahmen zur Verringerung der Geräusch­immissionen an den Bestands­anlagen erforderlich werden.

Grundsätzlich soll die Lärmsanierung dem Prinzip folgen, bevorzugt die Lärmminderungsmaßnahmen auszuführen, die bei geringstem Aufwand den höchsten Effekt erwarten lassen. Das heißt, dass neben der Auswirkung auf die Geräusch­immissionen in der Nachbarschaft auch der wirtschaftliche Aufwand zumindest in grober Schätzung berücksichtigt wird.

Wir unterstützen Sie durch schalltechnische Untersuchungen zur Lärmsanierung in Ihrem Gewerbebetrieb.

Unsere Dienstleistungen zur Lärmsanierung:

  • Analyse der aktuellen Situation mit Darstellung der relevanten Schallquellen getrennt nach ihrer Schallquellenart (technische Schallquellen, Werk- und Lieferverkehr und Parkplätze)
  • Festlegung erforderlicher Maßnahme zur Einhaltung der jeweils zulässigen Immissionsrichtwertanteile

Weitere Gutachten

Einige Lärmquellen sind vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen, zum Beispiel Baustellen, Sport- und Freizeitanlagen, Schieß­anlagen, Anlagen für soziale Zwecke, Verkehrswege, Groß­veranstaltungen. Für sie sind eigenständige Beurteilungs­verfahren eingeführt.

Wir decken den kompletten Bereich des Lärmschutzes ab und unterstützen Sie durch die Erstellung der erforderlichen Lärmschutzgutachten.

Unsere weiteren Dienstleistungen im Bereich des Lärm­schutzes:

  • Schallimmissionsprognosen zum Betrieb von Baustellen (AVV Baulärm)
  • Erstellung von Lärmminderungskonzepten für Baustellen (Minderungsmaßnahmen an Baumaschinen, Einsatz von geräuscharmen Baumaschinen oder Bauverfahren, Optimierung der Betriebszeit von Baumaschinen)
  • Gutachten für Sport- und Freizeitanlagen (18. BImSchV)
  • Gutachten für Schießanlagen (VDI 3745)
  • Gutachten für den Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen (16. BImSchV)
  • Gutachten zur Feststellung des Anspruchs auf passiven Lärmschutzes (24. BImSchV)